Neu auf dem Markt: Das Altersvorsorge-Sondervermögen

Ein neuer Begriff macht Schlagzeilen. Fondsgesellschaften werben mit dem »AS für Ihre Altersversorgung«, dem Altersvorsorge¬Sondervermögen. Was steckt dahinter?

In den angelsächsischen Ländern gibt es schon lange Pensionsfonds für die Altersvorsorge. Davon abgeleitet wollten auch deutsche Fondsgesellschaften ihre Finanzprodukte für die Altersvorsorge ursprünglich Pensions-Sondervermögen nennen. Dies wurde jedoch von den Versicherungsgesellschaften und dem Gesetzgeber verhindert. Der Begriff Pension hätte wohl zu sehr an regelmäßige Rente erinnert.

Aber kein AS-Fonds bietet eine pensionsähnliche Rentengarantie. Der Begriff Sondervermögen hängt mit den Bestimmungen des KAGG zusammen; es verpflichtet die Fondsgesellschaft, Gelder, die ihnen von Anlegern zur Verfügung gestellt werden, getrennt von ihrem eigenen Vermögen zu verwalten. Sollte eine Fondsgesellschaft in Konkurs gehen, gehört dieses Sondervermögen nicht zur Konkursmasse, ist also nicht verloren.

Das Altersvorsorge-Sondervermögen ist also nichts anderes als ein renditeorientierter Investmentfonds, der ausschließlich der Altersvorsorge dienen soll.

Die Fondsmanager müssen sich an gesetzliche Anlagevorschriften halten. So darf der Aktienanteil 75 Prozent des Fondsvermögens nicht über- und 21 Prozent nicht unterschreiten.

Es gilt grundsätzlich, dass erwirtschaftete Erträge (Zinsen und Dividende) nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt (thesauriert) werden. Positiv ist dabei, dass so der Zinseszinseffekt optimal ausgenutzt werden und man die Altersvorsorge verkaufen kann.
Finanztipp: Einen Kredit beantragen Sie am besten auf onlinekredite.com. Auch einen Kredit trotz Schufa können Sie dort beantragen.

Weitere Tipps im Netz: Bei der NKL, der Nordwestdeutschen Klassenlotterie, gibt es für geringen Einsatz die Chance auf große und kleine Gewinne. Lose für die NKL gibt es auch online.