Durch Direktversicherung zur betrieblichen Altersrente
Die betriebliche Altersrente gilt als dritte Säule der Gesamtversorgung. Sie kann alle Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen und Invaliditätsversorgung, die einem Arbeitnehmer freiwillig zugesagt worden sind, umfassen. Das Versorgungsversprechen muss allerdings immer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses erfolgt sein. Zusagen aus anderen Gründen gelten nicht als betriebliche Altersversorgung.
Bei Nichtarbeitnehmern wie Selbstständigen und Freiberuflern kann nur dann eine betriebliche Versorgung zugesagt werden, wenn dies aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Unternehmen geschieht.
Für die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung sprechen:
- die Mitarbeitermotivation,
- das Ausnutzen von Steuervorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
- eine stärkere Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb und die damit verbundenen verringerten Fluktuationskosten.
Wie können Sie nun Ihren Arbeitgeber an Ihrer Altersversorgung beteiligen?
Es besteht die Möglichkeit, mit Hilfe des Arbeitgebers Teile des Gehaltes (oder Lohnes) in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln und dabei auch noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Viele Unternehmen bieten dafür die Form der Direktversicherung an. Der Abschluss von Direktversicherungen ist als Kapitallebensversicherung (auch als fondsgebundene Lebensversicherung), als Risikolebensversicherung oder als private Rentenversicherung möglich. Bezugsberechtigter, also derjenige, der die Leistungen erhält, ist ganz oder teilweise der Arbeitnehmer. Im Versorgungsfall zahlt also das Versicherungsunternehmen direkt an ihn oder im Todesfall an seine Hinterbliebenen. Anders als bei der private Krankenversicherung besteht für den Arbeitgeber somit im Versorgungsfall keine Zahlungsverpflichtung. Er ist lediglich Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Fällige Leistungen aus einer Direktversicherung werden steuerlich wie Leistungen aus einer privaten Lebensversicherung behandelt Leistungen aus Kapitallebensversicherungen sind demnach steuerfrei, wenn sie eine 12-jährige Mindestlaufzeit erfüllen und aus laufenden Beiträgen finanziert werden. Leistungen aus Rentenversicherungen sind mit ihrem Ertragsanteil nach dem Einkommensteuergesetz zu versteuern.
Steuerrechtlich ist der Beitrag zur Direktversicherung Lohn oder Gehalt (genauer Versorgungslohn) des Arbeitnehmers. Nach dem derzeit gültigen Steuerrecht werden Beiträge zur Direktversicherung pauschal mit nur 20 Prozent versteuert. Der Höchstbetrag für die Pauschalversteuerung liegt seit Januar 1996 bei 1704 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Die Beiträge und die darauf anfallende pauschale Lohn- und Kirchensteuer sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben.