Geldanlage unter Freunden
Wer ärgert sich heute nicht über die niedrigen Zinsen bei einer Geldanlage auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto? Und dann geht auch noch die Zinsabschlagsteuer ab. Man hat doch für das mühsam angesparte Geld schon einmal Steuern bezahlt. Warum sollte das so weitergehen? Nun, die Erklärung ist einfach. Der Staat ist unersättlich. Er braucht Geld, um die Zinsen für seine Schulden zu bezahlen. Da darf man gar nicht daran denken, was da passiert, wenn die Zinsen steigen und Vater Staat noch mehr Geld für die Zinsen braucht ... Wenn der Zinsvergleich Tagesgeld und der Zinsrechner Festgeld wieder einmal Anlass zu Frustration sind, sollte man einmal weiter nachdenken. Man muss Tagesgeld ja nicht unbedingt bei einer Bank anlegen, und auch das Festgeldkonto muss keines bei einer Bank sein. Man könnte sich doch gegenseitig helfen. Im Verwandtenbereich etwa, oder im Freundeskreis. Zwar hört bekanntlich beim Geld die Freundschaft auf. Doch wenn beide davon profitieren - der eine zahlt weniger Zinsen für seinen Kredit wie bei der Bank, der andere bekommt mehr Zinsen für seine Geldanlage wie bei der Bank -, dann ist beiden geholfen. Das muss nicht die schlechteste Lösung sein. Zwar gibt es in diesem Bereich keine staatliche Einlagensicherung. Doch kennt man meistens die Verhältnisse und weiß, wofür der Kredit gebraucht wird und wie es um die Tilgung steht. Man braucht gegenseitiges Vertrauen. Der eine, um an eine pünktliche Rückzahlung zu glauben, der andere, um nicht Angst vor einer vorzeitigen Kündigung haben zu müssen. Doch wenn dieses Vertrauen da ist, gibt es eigentlich keinen Grund, eine derartige Geldanlage auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto bei einer Bank nicht vorzuziehen. Es gibt mehr Zinsen, und das auch nocht steuerfrei. Dazu braucht man weder einen Zinsvergleich Tagesgeld noch einen Zinsrechner Festgeld, um dieses festzustellen. Wer möchte, kann ja den Vertrag, den er bei der Geldanlage auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto mit einer Bank abschließt, auch mit dem Freund oder Verwandten abschließen. Er sollte ihn allerdings mit dem Vertrag kombinieren, den der Freund oder Verwandte für einen Kredit mit der Bank abschließen müsste. Dann ist auch gleich das Problem mit der Sicherheit gelöst. Solch eine Geldanlage ist keineswegs verboten. So lange der Schuldner seine Kreditzinsen nicht beim Finanzamt geltend macht, wird dieses auch kaum über die fehlenden Zinseinnahmen beim Gläubiger stolpern. Es ist aber ebenso möglich, dass der eine die Zinsausgaben angibt und der andere die Zinseinnahmen. Dann ist zwar Steuer fällig, aber die höheren Zinsen bleiben trotzdem.