Offene Immobilienfonds

Wie die meisten Aktien- oder Rentenfonds sind die offenen Immobilienfonds nach dem so genannten Open-End-Prinzip tätig. Es wird also laufend neues Anlagekapital aufgenommen, für das Anteilscheine am Sondervermögen ausgegeben werden. Diese können grundsätzlich jederzeit zum Inventarwert zurückgegeben werden. Die Investmentgesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Inventarwert pro Anteil entspricht, zurückzunehmen. Zur Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Depotbank unter Mitwirkung der Gesellschaft in der Regel mehrmals im Monat den Wert der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände, minus etwaiger Schulden. Die Teilung des Inventarwertes durch die Zahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Anteilwert.

Offene Immobilienfonds unterliegen durch das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) der Aufsicht. Das Vermögen der Anleger muss als Sondervermögen vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt geführt werden. Ein Totalverlust ist daher nicht möglich, das Risiko einer Investition gering, weil dies durch eine Versicherung gedeckt wird.
Der Fonds erzielt seine Erträge hauptsächlich durch:

  • vereinnahmte Mieten aus Liegenschaften, soweit sie nicht zur Kostendeckung benötigt werden,

  • Zinsen und Dividenden aus Liquiditätsanlagen,

  • Veräußerung von Liegenschaften,

  • Kursgewinne der Anteilscheine.
Aus diesen Erträgen erfolgt jährlich die Ausschüttung unmittelbar nach Bekanntgabe des Rechenschaftsberichtes. Diese Ausschüttungen gelten bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des EStG und sind direkt bei Ihnen zu versteuern.

Die Rendite ist allerdings eher als mittelmäßig zu beurteilen. Die Wertsteigerungen der deutschen offenen Immobilienfonds lagen in einem Zeitraum von zehn Jahren (1985-1995) bei durchschnittlich 94,8 Prozent, was einer Rendite von 6,686 Prozent pro Jahr vor Steuer entspricht. Zudem scheinen viele offene Im¬mobilienfonds zu hoch bewertet zu sein, wie der jährlich von Stefan Loipfinger herausgegebenen »Analyse der offenen Immobilienfonds« zu entnehmen ist. Genau wie beim Erwerb von deutschen Aktien- und Rentenfonds können Anteile an offenen Immobilienfonds sowohl über Sparpläne (ab 25 Euro monatlich) als auch über Einmalzahlungen (meist ab 5000 Euro) erworben werden. Der Anteilswert ergibt sich aus der Teilung des Sondervermögens durch die Zahl der ausgegebenen Fondsanteile. Dem so ermittelten Inventarwert wird der zur Abgeltung der Ausgabe- und Vertriebskosten anfallende Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Bei inländischen offenen Immobilienfonds liegt dieser zwischen fünf und 5,5 Prozent des Anteilwertes. Sie erzielen beim Verkauf Ihrer Anteilscheine also erst dann einen Gewinn, wenn der Wertzuwachs den beim Kauf gezahlten Ausgabeaufschlag übersteigt.

Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen. Die Rücknahme kann allerdings unter bestimmten Bedingungen zeitweise ausgesetzt werden. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden börsentäglich in vielen Tageszeitungen und Wirtschaftsblättern veröffentlicht.

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